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29. September 2006

Die Wahrheit, die weh tut

„Das ist Mord“, erklärte ein österreichischer Politiker eine Woche vor den Nationalratswahlen. Er sprach über die Kinderabtreibung – und sah Parallelen zu den nationalsozialistischen Vernichtungslagern.

 

Mag. Ewald Stadler

(kreuz.net, St. Pölten) Letzten Freitag bat die österreichische Lebensorganisation ‘Jugend für das Leben’ die Klubobleute der Parteien des Landes zu einer Bioethikdebatte nach St. Pölten.

In Österreich finden am kommenden Wochenende Parlamentswahlen statt.

Als einziger politischer Vertreter erschien der amtierende Volksanwalt Ewald Stadler von der ‘Freiheitlichen Partei Österreichs’.

Stadler ist ein bekannter Lebensrechtler und dem traditionellen katholischen Glauben verbunden.

In Österreich gebe es eine „klaffende Wunde schreienden Unrechts“, erklärte Stadler.

Dieses Unrecht solle zwar nicht gegen ein anderes Unrecht aufgerechnet werden, so der Politiker.

Man könne es jedoch „durchaus einmal mit anderem Unrecht in Beziehung setzen, für das wir dauernd politisch, historisch an den Pranger gestellt werden“:

„Ich will das nicht relativieren. Aber wenn man weiß, daß in Österreich seit der Einführung der sogenannten Fristenlösung circa drei Millionen Kinder straffrei getötet werden durften, möchte ich das zu jenen Millionenzahlen in Beziehung setzen, die wir in der historischen Debatte immer wieder hören.“
 

 

Stadler stimmt es bedenklich, daß österreichische Politiker von „der Errungenschaft der Fristenlösung daherquasseln“ oder von einem „Recht der Frau auf Abtreibung daherreden“.

Stadler zitierte in diesem Zusammenhang den Salzburger Weihbischof, Mons. Andreas Laun.

Dieser habe gegenüber den Medien einmal gesagt, daß sich die Gesellschaft im klaren sein müsse, daß dieselben Geleise, die dereinst in die Vernichtungslager der Nationalsozialisten geführt haben, heute in die Abtreibungskliniken in Österreich führen.
Für Stadler ist das keine Überzeichnung:

„Es ist so, daß vom Unrechtsgehalt her – aber mittlerweile auch schon von der Quantität her – dieselben Geleise, die in die Vernichtungslager der Nationalsozialisten geführt haben, heute in die Abtreibungskliniken führen.“

Stadler weist darauf hin, daß die Abtreibungszahlen in Österreich jährlich „in die Zigtausende gehen“:

„Das ist wirklich dramatisch. Das ist auch dramatisch, wenn man den religiösen, moralischen, sittlichen, ethischen Standpunkte einmal wegläßt.“

Diese Zahlen seien auf dem Hintergrund der demographischen Entwicklung dramatisch.

Die demographischen Konsequenzen werden zum Zusammenbruch des österreichischen Sozialsystems führen, erklärt Stadler. Für ihn sei die Einwanderung gegen diese Entwicklung keine Lösung.

Ein Zuwanderer werde sich nicht dafür bedanken, in 30 bis 40 Jahren die Aufenthalte der Österreicher in geriatrischen Abteilungen finanzieren zu dürfen.

Der Politiker, der studierter Jurist ist, sprach auch über das Abtreibungsgesetz.

Es stimme ihn bedenklich, daß österreichische Politiker von „der Errungenschaft der Fristenlösung daherquasseln“ oder von einem „Recht der Frau auf Abtreibung daherreden“.

Schließlich sei die Kinderabtreibung bis heute eine grundsätzlich rechtswidrige Tötungshandlung.

„Wenn sie wollen, es ist Mord. Mord, der nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Mord verfolgt wird.“

Es sei für einen Rechtsstaat ein Problem, wenn er einer bestimmten Anzahl oder einer bestimmten Grup

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FPÖ-Wahlkampf:

Stadler fordert Abtreibungsverbot

 
Strache lobt Günter Grass, Rosenkranz will Medizinstudenten als Pfleger.

Wien (red.). Das BZÖ zelebrierte am Wochenende seinen Wahlkampfauftakt. Da wollte auch der direkte Konkurrent im Dritten Lager, die FPÖ, die ihren Wahlkampf-Start erst am kommenden Sonntag vornimmt, nicht nachstehen und versorgte ihrerseits das Wahlvolk mit blauen Wortspenden.

Die größte Aufregung verursachte einmal mehr einmal Ewald Stadler, der ein Abtreibungsverbot forderte. "Wenn ich die Mehrheit dafür hätte, würde ich Abtreibungen abschaffen. Es ist bedauerlich, dass es keine Mehrheit gibt." Denn Abtreibung sei für ihn eine "Tötungshandlung" und daher "grundsätzlich strafbar". Harsche Kritik kam unter anderem von Madeleine Petrovic (Grüne): "Stadlers Wortspende ist realitätsfremd und überflüssig."


Stadler hatte im Interview mit der Austria Presse Agentur aber noch weitere solcher Wortspenden parat: "Das wäre ja noch schöner, wenn man die Kriegsverbrechen, die die Israelis seit Jahrzehnten im Nahen Osten an den Palästinensern begehen, nicht beim Namen nennen darf, nur weil es der Frau Außenministerin Plassnik peinlich ist." Die ÖVP befinde sich überdies im "Machtrausch". Auf den dritten Platz für die FPÖ am Stimmzettel macht sich Stadler daher wenig Hoffnungen. "Ich befürchte, dass die Schwarzen den einmal beschrittenen Gang der Rechtsbeugung fortsetzen werden. Recht freundlich zeigte sich Stadler dafür gegenüber der SPÖ.


Als Verteidiger von Günter Grass tat sich FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hervor: Grass sei ein "toller Mensch". Er, Strache, könne die "permanenten Anschuldigungen und Kriminalisierungsversuche" nicht mehr hören, so Strache im "profil". Grass sei ein lupenreiner Demokrat, der sich nichts zu Schulden habe kommen lassen. Auch Straches Großvater war bei der Waffen-SS: "Er ist 1945 nach Kriegsende, nachdem er die Waffen niedergelegt hatte, auf dem Heimmarsch ohne Prozess exekutiert worden. Das war ein Kriegsverbrechen." Er lehne es ab, so Strache, Menschen pauschal abzuurteilen oder ein ganzes Volk zu kriminalisieren: "Nicht jeder Mensch im NS-System hat ein Verbrechen begangen."


Die stellvertretende FP-Obfrau Barbara Rosenkranz forderte im ORF-Radio ein verpflichtendes Pflegehalbjahr für Medizinstudenten. "Man kann von jungen Ärzten schon verlangen, dass sie ausprobieren, ob sie mit kranken, leidenden Menschen umgehen können", so Rosenkranz.


Die Holocaust-Leugnung des früheren FP-Bundesrates John Gudenus fällt für Rosenkranz übrigens unter "freie Meinungsäußerung". Es gezieme sich für eine Demokratie nicht, Meinungsäußerungen zu bestrafen.
 

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28.08.2006

Neomarxistische Kreise jaulen – doch die Kinder werden jubeln
Heute genügen moralische Appelle nicht mehr, um der Kinderabtreibung beizukommen. Warum nicht die Mütter mit Hilfe des Mammons stärken? kreuz.net sprach mit dem katholischen österreichischen Politiker Ewald Stadler über neue Wege in der Familienpolitik.
Mag. Ewald Stadler
Mag. Ewald Stadler

(kreuz.net) Die ,FPÖ’ will in Kärnten mit einem sogenannten ,Kontrakt für das Leben’ die Kinderabtreibung eindämmen. Worum geht es genau?

Mag. Ewald Stadler: Der Vertrag soll mit der werdenden Mutter abgeschlossen werden, damit sie ihr Kind nicht abtreibt, sondern gleich nach der Geburt zur Adoption freigibt. Die Kosten für die Adoptiveltern von pauschal 15.000 Euro sollen dabei der Mutter zugute kommen.Dies könnte ein Anreiz sein, Kinder nicht abzutreiben und für die große Zahl an potentiellen Adoptiveltern die Möglichkeit schaffen, einen Säugling zu adoptieren. Damit kann Leben gerettet, vielen Frauen großes Leid erspart und kinderlosen Paaren zu Familienglück verholfen werden.

Die abtreibungsfreudigen Sozialisten kritisieren, daß die ,FPÖ’ die Kinder zur Ware mache. Böse Zungen reden sogar von einer Trächtigkeitsprämie.

Mag. Ewald Stadler: Das sind infame Unterstellungen aus dem lebensfeindlichen, radikal-liberalen – neomarxistischem – Lager und Kreisen radikaler Feministinnen. Mittlerweile sind diese leider auch schon in sogenannten bürgerlichen Parteien zu finden.

Es ist bemerkenswert und gleichzeitig verräterisch, daß dieselben Kreise nichts dagegen haben, daß man Embryos zur Handelsware macht und daß man einen schwunghaften Kinderhandel mit Adoptionen aus Entwicklungsländern betreibt.

Unser Vorschlag zieht weder auf eine „Trächtigkeitsprämie“ noch auf eine Herabwürdigung des Kindes zur „Ware“ ab. Er trägt vielmehr dem Umstand Rechnung, daß offensichtlich in einer materialistischen Welt mit einem finanziellen Anreiz leichter das Leben Ungeborener gerettet werden kann, als mit bloßen moralischen Appellen.

Glauben Sie wirklich, daß man der Kinderabtreibung mit Geld beikommen kann?

Mag. Ewald Stadler: Man wird mit einem derartigen Kontrakt für das Leben leider nicht jede Abtreibung verhindern können. Aber dieser Kontrakt erfüllt bereits dann seinen Zweck und erreicht sein Ziel, wenn auch nur einige wenige Kinder vor ihrer Ermordung im Mutterleib gerettet werden und zur Adoption an kinderlose Paare vermittelt werden können.

Ich bin überzeugt, daß der Erfolg durchaus groß sein wird und daß einige tausend Kinder pro Jahr einem derartigen Kontrakt ihre Rettung verdanken könnten.

Sie möchten auch den Müttern ein Gehalt für die Kindererziehung bezahlen.

Mag. Ewald Stadler: Ja, das wollen wir! Die Rolle der Mutter kann gar nicht hoch genug bewertet und geachtet werden.

Von unseren Müttern wird die Zukunft unseres Volkes abhängen. Der Staat finanziert täglich wesentlich unwichtigere und zum Teil sogar zerstörerische Dinge – wenn ich bloß an die Verschwendung von Steuergeldern für die Zeitgeistkultur denke. Um wie viel mehr müßte der Staat daher für unsere Mütter aufwenden?

Kann sich Österreich soviel kinderfreundliche Familienpolitik überhaupt leisten?

Mag. Ewald Stadler: Mit Sicherheit. Das politische Establishment wird ja nicht müde dauernd zu betonen, daß Österreich eines der reichsten Länder der Welt sei.

Was wir aber leider nicht sind, ist kinderreich.

Daher muß hier eine Umverteilung von finanziellem Reichtum zum Kinderreichtum erfolgen. Genügend Mittel sind in den bestehenden Sozialbudgets jedenfalls vorhanden. Diese Mittel müßten nur anders verteilt und verwendet werden.

Der FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache kann sich die sozialistische Abtreibungspolitikerin Gabriele Burgstaller als Kanzlerin „sehr gut vorstellen“. Auf diesem Hintergrund klingt der Lebensschutz Ihrer Partei wie ein leeres Wahlversprechen.

Mag. Ewald Stadler: Diese Aussage des Bundesparteiobmannes erfolgte vor dem Hintergrund des massiven Rechtsbruches der ÖVP gegenüber den Freiheitlichen im Zusammenhang mit der Besetzung der Bundeswahlbehörde, der Listenreihung und der Verwendung der freiheitlichen Parteibezeichnung durch andere. Dagegen hat die Salzburger Landeshauptfrau Burgstaller zumindest diesbezüglich verbal mehr Fairness angekündigt – und dann doch nicht gehalten.

Hinsichtlich der Abtreibungsproblematik gibt es zwischen Schüssel und Burgstaller keinen grundsätzlichen Unterschied. Diesbezüglich bräuchte man weder für Schüssel noch für Burgstaller als Kanzler oder Kanzlerin sein.

Mir ist aber wichtig, daß Heinz-Christian Strache nicht nur in der Öffentlichkeit bereits eine Änderung des menschenfeindlichen Abtreibungsrechtes verlangt hat, sondern daß er voll und ganz hinter dem Kontrakt für das Leben steht und mein Engagement für den Lebensschutz politisch unterstützt.


Mag. Stadler erklärte am Wochenende vor der ‘Austria Presseagentur’, daß er die Kinderabtreibung bestrafen möchte: „Wenn ich die Mehrheit dafür hätte, würde ich Abtreibungen abschaffen. Es ist nur bedauerlich, daß es dafür keine Mehrheit gibt.“

Quelle: Kreuz.net 28.08.2006

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24.08.2006

Am falschen Ort geboren

In einer Abtreibungsanstalt in Florida wurde ein Bube lebend geboren. Er wurde kurz darauf von der Polizei im Biomüll gefunden.
Die Nürnberger Angeklagten beriefen sich auf einen im Dritten Reich gültigen Strafrechtsparagraphen: "Straffreiheit wird gewährt für Straftaten, zu denen sich der Täter durch Übereifer im Kampfe für den nationalsozialistischen Gedanken hat hinreißen lassen."
Die Nürnberger Angeklagten beriefen sich auf einen im Dritten Reich gültigen Strafrechtsparagraphen: „Straffreiheit wird gewährt für Straftaten, zu denen sich der Täter durch Übereifer im Kampfe für den nationalsozialistischen Gedanken hat hinreißen lassen.“

(kreuz.net) Ende Juli ging bei der Polizeistation von Hialeah – einem Vorort von Miami im südöstlichen US-Bundesstaat Florida -ein anonymer Notruf ein.

Eine Stimme erklärte, daß in der örtlichen Abtreibungsstation ein Kind lebendig geboren worden sei.

Zuerst verliefen die Untersuchungen der Polizisten im Sand.

Dann erhielten die Beamten einen weiteren anonymen Hinweis, daß das Kind im Biomüll des Kinderschlachthofes gelandet sei. Dort wurde schließlich die Leiche eines fünfeinhalb Monate alten Buben gefunden.

Vor den Lokalnachrichten ‘nbc6’ erklärte ein Polizist, daß man auch die Kindsmutter ausgeforscht habe: „Die 18jährige Frau erklärte, daß sie in der Klinik abtreiben wollte.“

Während sie auf den Kinderabtreiber wartete, habe sie ihren Sohn geboren.

Ein Anwesender erklärte vor der Polizei, daß die Mutter ihr Kind im Warteraum des Kinderschlachthofs geboren habe.

Dann sei der Anstaltsbesitzer selber erschienen: „Er schnitt die Nabelschnur ab, packt das Baby in einen Sack und verschwand damit.“

Am 20. und am 29. Juli gingen die zwei anonymen Telephonanrufe bei der Polizei ein.

Die Rechtsanwältin der Kindertöter erklärte nach dem grauenhaften Fund, daß diese nichts Unredliches getan hätten. Eine 18jährige habe abgetrieben. Es habe keine Komplikationen gegeben: „Das ist ein legales Geschäft.“

Doch Mitte August ergab die Autopsie der Leiche, daß das Kind lebend geboren wurde. Das berichtete die konservative Onlinezeitung ‘WorldNetDaily’.

Ob es zu einer Anklage beziehungsweise Verurteilung wegen Kindsmord kommen wird, ist jedoch ungewiß.

Der stellvertretende Polizeichef von Hialeah glaubt, daß sich die Staatsanwälte wegen eines Interpretationsspielraumes im Bundesgesetz von Florida um die strafrechtliche Verfolgung des Verbrechens drücken könnte.

Gleichzeitig erklärte der Polizist, daß er sich in einem solchen Fall an die nächsthöhere Instanz wenden und die Medien einschalten wolle.

Im Grunde wäre die Sachlage nach US-Recht eindeutig.

Ein Kind gilt dort als lebendgeboren, wenn es atmet, sein Herz schlägt oder es sich bewegt. Somit wären dem ermordeten Jungen der volle Rechtsschutz und die notwendige medizinische Versorgung zugestanden.

Bereits im April 2005 brachte eine Mutter in einem Kinderschlachthof in Florida ein lebendes Kind zu Welt. Das unversorgte Kind starb trotz Rettungsversuchen der Mutter.

Zur Rechenschaft gezogen wurde niemand.

Quelle: Kreuz.net 24.08.2006

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22.08.2006

Über 2.000 Kinder

 pro Jahr werden „spät“ abgetrieben

 

B e r l i n (idea) – Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als 2.000 Kinder nach der 12. Schwangerschaftswoche abgetrieben. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben Abtreibungen straffrei, wenn die Mutter sich einer Pflichtberatung unterzieht. Auch danach können Kinder im Mutterleib getötet werden, wenn zum Beispiel Behinderungen festgestellt werden.

Im vorigen Jahr wurden dem Statistischen Bundesamt 2.220 solcher Fälle gemeldet. 171 Spätabtreibungen wurden erst nach der 23. Schwangerschaftswoche vorgenommen. Die Dunkelziffer wird von Vertretern der Ärzteschaft weit höher eingestuft. Der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer (Berlin), hält dies für einen „unerträglichen Zustand“. In einer Pressemitteilung begrüßt er das geplante Gipfeltreffen zum Thema Spätabtreibungen. Am 19. September wollen die Spitzen der Fraktionen von Union und SPD mit hochrangigen Kirchenvertretern über neue Regeln für Spätabtreibungen sprechen. Wie Singhammer schreibt, sei im Koalitionsvertrag sei auf Initiative der Union die vom Bundesverfassungsgericht 1992 auferlegte Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht im Blick auf den Paragraphen 218 StGB verankert worden. Ziel müsse es sein, das Gesetz besonders im Blick auf Spätabtreibungen zu reformieren. Der Union schweben verpflichtende Beratungsgespräche vor und nach einer vorgeburtlichen Untersuchung vor sowie eine Bedenkzeit von drei Tagen und bessere Rahmenbedingungen für ein Leben mit behinderten Kindern. Der Grundsatz, dass eine absehbare Behinderung allein kein Grund für eine Abtreibung sein dürfe, müsse gewahrt bleiben.
 

Quelle: Idea 22.08.2006

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Abschied in Würde - Bestattungspflicht

für alle Embryonen und Feten ab Januar 2006

Bis Dezember 2005 bestand weder für totgeborene oder während der Geburt verstorbene Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 500 g, noch für Embryonen und Feten aus Schwangerschaftsabbrüchen eine Bestattungspflicht.
Ab Januar 2006 müssen alle Embryonen und Feten, auch bei einem Gewicht unter 500 g, auf einem Grabfeld zur Ruhe gebettet werden. Bestattungen im Einzel- oder Familiengrab können selbstverständlich weiterhin erfolgen.

Die vom Grundgesetz garantierte Menschenwürde beginnt - nach mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes - spätestens mit der Einnistung des befruchteten Eies in die Gebärmutter und wirkt über den Tod hinaus.


Der Bayerische Landtag sah sich nun in der Pflicht, dieser Rechtsauffassung Rechnung zu tragen und beschloss die ab Januar 2006 geltende Gesetzesänderung des Bestattungsgesetzes.

Eltern, deren Kind zu klein oder zu krank war, um leben zu können, oder wenn Eltern sich nicht für ihr Kind entscheiden konnten und sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden, haben ab Januar 2006 mehrere Möglichkeiten:

  • Sie entscheiden sich für eine Bestattung auf eigene Kosten im Einzel- oder Familiengrab

  • Wenn das Kind weniger als 500 g wiegt, kann Ihr Kind in einem Grabfeld bestattet werden.

 

Regelungen bei einem Schwangerschaftsabbruch:

  • Auch hier besteht die Pflicht zur Zur-Ruhe-Bettung.

  • Sofern die Eltern keine individuelle Bestattung wünschen, müssen sie sich aber nicht selber um die weiteren Formalitäten kümmern.

  • Die Verpflichtung der Zur-Ruhe-Bettung ist in diesen Fällen der Klinik bzw. dem behandelndem Arzt übertragen.

  • Den Eltern bzw. der Mutter wird auf Wunsch mitgeteilt, wo sich die Grabstelle des Kindes befindet, um ihm auch auf der Welt einen Platz zu geben.

  • Nur in den Fällen, wo "nichts vorhanden ist, was zur Ruhe gebettet werden könnte", entfällt die Pflicht zur Zur-Ruhe-Bettung.

Welche Regelungen bei Ihnen vor Ort getroffen wurden, erfahren Sie bei den Geburtskliniken, Ihrem Arzt, Ihrer Stadt- / Gemeindeverwaltung bzw. Ihrer Schwangerenberatungsstelle.
Weitere Informationen zum Thema "Glücklose Schwangerschaft".

Quelle: www.schwanger-in-bayern.de

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