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Abtreibung |
29. September 2006
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Die Wahrheit, die weh tut
„Das ist Mord“, erklärte ein
österreichischer Politiker eine Woche vor den Nationalratswahlen. Er
sprach über die Kinderabtreibung – und sah Parallelen zu den
nationalsozialistischen Vernichtungslagern.

(kreuz.net, St. Pölten) Letzten
Freitag bat die österreichische Lebensorganisation ‘Jugend für das
Leben’ die Klubobleute der Parteien des Landes zu einer
Bioethikdebatte nach St. Pölten.
In Österreich finden am kommenden Wochenende Parlamentswahlen statt.
Als einziger politischer Vertreter erschien der amtierende
Volksanwalt Ewald Stadler von der ‘Freiheitlichen Partei
Österreichs’.
Stadler ist ein bekannter Lebensrechtler und dem traditionellen
katholischen Glauben verbunden.
In Österreich gebe es eine „klaffende Wunde schreienden Unrechts“,
erklärte Stadler.
Dieses Unrecht solle zwar nicht gegen ein anderes Unrecht
aufgerechnet werden, so der Politiker.
Man könne es jedoch „durchaus einmal mit anderem Unrecht in
Beziehung setzen, für das wir dauernd politisch, historisch an den
Pranger gestellt werden“:
„Ich will das nicht relativieren. Aber wenn man weiß, daß in
Österreich seit der Einführung der sogenannten Fristenlösung circa
drei Millionen Kinder straffrei getötet werden durften, möchte ich
das zu jenen Millionenzahlen in Beziehung setzen, die wir in der
historischen Debatte immer wieder hören.“

Stadler stimmt es
bedenklich, daß österreichische Politiker von „der
Errungenschaft der Fristenlösung daherquasseln“ oder von einem
„Recht der Frau auf Abtreibung daherreden“.
Stadler zitierte in diesem
Zusammenhang den Salzburger Weihbischof, Mons. Andreas Laun.
Dieser habe gegenüber den Medien einmal gesagt, daß sich die
Gesellschaft im klaren sein müsse, daß dieselben Geleise, die
dereinst in die Vernichtungslager der Nationalsozialisten geführt
haben, heute in die Abtreibungskliniken in Österreich führen.
Für Stadler ist das keine Überzeichnung:
„Es ist so, daß vom Unrechtsgehalt her – aber mittlerweile auch
schon von der Quantität her – dieselben Geleise, die in die
Vernichtungslager der Nationalsozialisten geführt haben, heute in
die Abtreibungskliniken führen.“
Stadler weist darauf hin, daß die Abtreibungszahlen in Österreich
jährlich „in die Zigtausende gehen“:
„Das ist wirklich dramatisch. Das ist auch dramatisch, wenn man den
religiösen, moralischen, sittlichen, ethischen Standpunkte einmal
wegläßt.“
Diese Zahlen seien auf dem Hintergrund der demographischen
Entwicklung dramatisch.
Die demographischen Konsequenzen werden zum Zusammenbruch des
österreichischen Sozialsystems führen, erklärt Stadler. Für ihn sei
die Einwanderung gegen diese Entwicklung keine Lösung.
Ein Zuwanderer werde sich nicht dafür bedanken, in 30 bis 40 Jahren
die Aufenthalte der Österreicher in geriatrischen Abteilungen
finanzieren zu dürfen.
Der Politiker, der studierter Jurist ist, sprach auch über das
Abtreibungsgesetz.
Es stimme ihn bedenklich, daß österreichische Politiker von „der
Errungenschaft der Fristenlösung daherquasseln“ oder von einem
„Recht der Frau auf Abtreibung daherreden“.
Schließlich sei die Kinderabtreibung bis heute eine grundsätzlich
rechtswidrige Tötungshandlung.
„Wenn sie wollen, es ist Mord. Mord, der nur unter bestimmten
Voraussetzungen nicht als Mord verfolgt wird.“
Es sei für einen Rechtsstaat ein Problem, wenn er einer bestimmten
Anzahl oder einer bestimmten Grup
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FPÖ-Wahlkampf:
Stadler fordert Abtreibungsverbot
Strache lobt Günter Grass, Rosenkranz will Medizinstudenten als
Pfleger.
Wien (red.). Das BZÖ zelebrierte am Wochenende seinen
Wahlkampfauftakt. Da wollte auch der direkte Konkurrent im Dritten
Lager, die FPÖ, die ihren Wahlkampf-Start erst am kommenden Sonntag
vornimmt, nicht nachstehen und versorgte ihrerseits das Wahlvolk mit
blauen Wortspenden.
Die größte Aufregung verursachte einmal mehr einmal Ewald Stadler, der
ein Abtreibungsverbot forderte. "Wenn ich die Mehrheit dafür hätte,
würde ich Abtreibungen abschaffen. Es ist bedauerlich, dass es keine
Mehrheit gibt." Denn Abtreibung sei für ihn eine "Tötungshandlung" und
daher "grundsätzlich strafbar". Harsche Kritik kam unter anderem von
Madeleine Petrovic (Grüne): "Stadlers Wortspende ist realitätsfremd
und überflüssig."
Stadler hatte im Interview mit der Austria Presse Agentur aber noch
weitere solcher Wortspenden parat: "Das wäre ja noch schöner, wenn man
die Kriegsverbrechen, die die Israelis seit Jahrzehnten im Nahen Osten
an den Palästinensern begehen, nicht beim Namen nennen darf, nur weil
es der Frau Außenministerin Plassnik peinlich ist." Die ÖVP befinde
sich überdies im "Machtrausch". Auf den dritten Platz für die FPÖ am
Stimmzettel macht sich Stadler daher wenig Hoffnungen. "Ich befürchte,
dass die Schwarzen den einmal beschrittenen Gang der Rechtsbeugung
fortsetzen werden. Recht freundlich zeigte sich Stadler dafür
gegenüber der SPÖ.
Als Verteidiger von Günter Grass tat sich FPÖ-Chef Heinz-Christian
Strache hervor: Grass sei ein "toller Mensch". Er, Strache, könne die
"permanenten Anschuldigungen und Kriminalisierungsversuche" nicht mehr
hören, so Strache im "profil". Grass sei ein lupenreiner Demokrat, der
sich nichts zu Schulden habe kommen lassen. Auch Straches Großvater
war bei der Waffen-SS: "Er ist 1945 nach Kriegsende, nachdem er die
Waffen niedergelegt hatte, auf dem Heimmarsch ohne Prozess exekutiert
worden. Das war ein Kriegsverbrechen." Er lehne es ab, so Strache,
Menschen pauschal abzuurteilen oder ein ganzes Volk zu
kriminalisieren: "Nicht jeder Mensch im NS-System hat ein Verbrechen
begangen."
Die stellvertretende FP-Obfrau Barbara Rosenkranz forderte im
ORF-Radio ein verpflichtendes Pflegehalbjahr für Medizinstudenten.
"Man kann von jungen Ärzten schon verlangen, dass sie ausprobieren, ob
sie mit kranken, leidenden Menschen umgehen können", so Rosenkranz.
Die Holocaust-Leugnung des früheren FP-Bundesrates John Gudenus fällt
für Rosenkranz übrigens unter "freie Meinungsäußerung". Es gezieme
sich für eine Demokratie nicht, Meinungsäußerungen zu bestrafen.
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28.08.2006 |
Neomarxistische Kreise jaulen – doch die Kinder
werden jubeln
Heute genügen moralische Appelle nicht mehr, um der Kinderabtreibung
beizukommen. Warum nicht die Mütter mit Hilfe des Mammons stärken?
kreuz.net sprach mit dem katholischen österreichischen Politiker
Ewald Stadler über neue Wege in der Familienpolitik.
Mag. Ewald Stadler
(kreuz.net) Die ,FPÖ’ will in
Kärnten mit einem sogenannten ,Kontrakt für das Leben’ die
Kinderabtreibung eindämmen. Worum geht es genau?
Mag. Ewald Stadler: Der
Vertrag soll mit der werdenden Mutter abgeschlossen werden, damit
sie ihr Kind nicht abtreibt, sondern gleich nach der Geburt zur
Adoption freigibt. Die Kosten für die Adoptiveltern von pauschal
15.000 Euro sollen dabei der Mutter zugute kommen.Dies könnte ein
Anreiz sein, Kinder nicht abzutreiben und für die große Zahl an
potentiellen Adoptiveltern die Möglichkeit schaffen, einen Säugling
zu adoptieren. Damit kann Leben gerettet, vielen Frauen großes Leid
erspart und kinderlosen Paaren zu Familienglück verholfen werden.
Die abtreibungsfreudigen Sozialisten
kritisieren, daß die ,FPÖ’ die Kinder zur Ware mache. Böse Zungen
reden sogar von einer Trächtigkeitsprämie.
Mag. Ewald Stadler: Das sind
infame Unterstellungen aus dem lebensfeindlichen,
radikal-liberalen – neomarxistischem – Lager und Kreisen radikaler
Feministinnen. Mittlerweile sind diese leider auch schon in
sogenannten bürgerlichen Parteien zu finden.
Es ist bemerkenswert und gleichzeitig verräterisch, daß dieselben
Kreise nichts dagegen haben, daß man Embryos zur Handelsware macht
und daß man einen schwunghaften Kinderhandel mit Adoptionen aus
Entwicklungsländern betreibt.
Unser Vorschlag zieht weder auf eine „Trächtigkeitsprämie“ noch auf
eine Herabwürdigung des Kindes zur „Ware“ ab. Er trägt vielmehr dem
Umstand Rechnung, daß offensichtlich in einer materialistischen Welt
mit einem finanziellen Anreiz leichter das Leben Ungeborener
gerettet werden kann, als mit bloßen moralischen Appellen.
Glauben Sie wirklich, daß man der
Kinderabtreibung mit Geld beikommen kann?
Mag. Ewald Stadler: Man wird
mit einem derartigen Kontrakt für das Leben leider nicht jede
Abtreibung verhindern können. Aber dieser Kontrakt erfüllt bereits
dann seinen Zweck und erreicht sein Ziel, wenn auch nur einige
wenige Kinder vor ihrer Ermordung im Mutterleib gerettet werden und
zur Adoption an kinderlose Paare vermittelt werden können.
Ich bin überzeugt, daß der Erfolg durchaus groß sein wird und daß
einige tausend Kinder pro Jahr einem derartigen Kontrakt ihre
Rettung verdanken könnten.
Sie möchten auch den Müttern ein
Gehalt für die Kindererziehung bezahlen.
Mag. Ewald Stadler: Ja, das
wollen wir! Die Rolle der Mutter kann gar nicht hoch genug bewertet
und geachtet werden.
Von unseren Müttern wird die Zukunft unseres Volkes abhängen. Der
Staat finanziert täglich wesentlich unwichtigere und zum Teil sogar
zerstörerische Dinge – wenn ich bloß an die Verschwendung von
Steuergeldern für die Zeitgeistkultur denke. Um wie viel mehr müßte
der Staat daher für unsere Mütter aufwenden?
Kann sich Österreich soviel
kinderfreundliche Familienpolitik überhaupt leisten?
Mag. Ewald Stadler: Mit
Sicherheit. Das politische Establishment wird ja nicht müde dauernd
zu betonen, daß Österreich eines der reichsten Länder der Welt sei.
Was wir aber leider nicht sind, ist kinderreich.
Daher muß hier eine Umverteilung von finanziellem Reichtum zum
Kinderreichtum erfolgen. Genügend Mittel sind in den bestehenden
Sozialbudgets jedenfalls vorhanden. Diese Mittel müßten nur anders
verteilt und verwendet werden.
Der FPÖ-Bundesparteiobmann
Heinz-Christian Strache kann sich die sozialistische
Abtreibungspolitikerin Gabriele Burgstaller als Kanzlerin „sehr gut
vorstellen“. Auf diesem Hintergrund klingt der Lebensschutz Ihrer
Partei wie ein leeres Wahlversprechen.
Mag. Ewald Stadler: Diese
Aussage des Bundesparteiobmannes erfolgte vor dem Hintergrund des
massiven Rechtsbruches der ÖVP gegenüber den Freiheitlichen im
Zusammenhang mit der Besetzung der Bundeswahlbehörde, der
Listenreihung und der Verwendung der freiheitlichen
Parteibezeichnung durch andere. Dagegen hat die Salzburger
Landeshauptfrau Burgstaller zumindest diesbezüglich verbal mehr
Fairness angekündigt – und dann doch nicht gehalten.
Hinsichtlich der Abtreibungsproblematik gibt es zwischen Schüssel
und Burgstaller keinen grundsätzlichen Unterschied. Diesbezüglich
bräuchte man weder für Schüssel noch für Burgstaller als Kanzler
oder Kanzlerin sein.
Mir ist aber wichtig, daß Heinz-Christian Strache nicht nur in der
Öffentlichkeit bereits eine Änderung des menschenfeindlichen
Abtreibungsrechtes verlangt hat, sondern daß er voll und ganz hinter
dem Kontrakt für das Leben steht und mein Engagement für den
Lebensschutz politisch unterstützt.
Mag. Stadler erklärte am Wochenende
vor der ‘Austria Presseagentur’, daß er die Kinderabtreibung
bestrafen möchte: „Wenn ich die Mehrheit dafür hätte, würde ich
Abtreibungen abschaffen. Es ist nur bedauerlich, daß es dafür keine
Mehrheit gibt.“
Quelle: Kreuz.net 28.08.2006 |
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24.08.2006 |
In einer Abtreibungsanstalt in Florida wurde ein Bube lebend
geboren. Er wurde kurz darauf von der Polizei im Biomüll gefunden.
Die Nürnberger Angeklagten beriefen sich auf einen im Dritten
Reich gültigen Strafrechtsparagraphen: „Straffreiheit wird
gewährt für Straftaten, zu denen sich der Täter durch Übereifer
im Kampfe für den nationalsozialistischen Gedanken hat hinreißen
lassen.“
(kreuz.net) Ende Juli ging bei der Polizeistation von Hialeah –
einem Vorort von Miami im südöstlichen US-Bundesstaat Florida -ein
anonymer Notruf ein.
Eine Stimme erklärte, daß in der örtlichen Abtreibungsstation ein
Kind lebendig geboren worden sei.
Zuerst verliefen die Untersuchungen der Polizisten im Sand.
Dann erhielten die Beamten einen weiteren anonymen Hinweis, daß das
Kind im Biomüll des Kinderschlachthofes gelandet sei. Dort wurde
schließlich die Leiche eines fünfeinhalb Monate alten Buben
gefunden.
Vor den Lokalnachrichten ‘nbc6’ erklärte ein Polizist, daß man auch
die Kindsmutter ausgeforscht habe: „Die 18jährige Frau erklärte, daß
sie in der Klinik abtreiben wollte.“
Während sie auf den Kinderabtreiber wartete, habe sie ihren Sohn
geboren.
Ein Anwesender erklärte vor der Polizei, daß die Mutter ihr Kind im
Warteraum des Kinderschlachthofs geboren habe.
Dann sei der Anstaltsbesitzer selber erschienen: „Er schnitt die
Nabelschnur ab, packt das Baby in einen Sack und verschwand damit.“
Am 20. und am 29. Juli gingen die zwei anonymen Telephonanrufe bei
der Polizei ein.
Die Rechtsanwältin der Kindertöter erklärte nach dem grauenhaften
Fund, daß diese nichts Unredliches getan hätten. Eine 18jährige habe
abgetrieben. Es habe keine Komplikationen gegeben: „Das ist ein
legales Geschäft.“
Doch Mitte August ergab die Autopsie der Leiche, daß das Kind lebend
geboren wurde. Das berichtete die konservative Onlinezeitung ‘WorldNetDaily’.
Ob es zu einer Anklage beziehungsweise Verurteilung wegen Kindsmord
kommen wird, ist jedoch ungewiß.
Der stellvertretende Polizeichef von Hialeah glaubt, daß sich die
Staatsanwälte wegen eines Interpretationsspielraumes im Bundesgesetz
von Florida um die strafrechtliche Verfolgung des Verbrechens
drücken könnte.
Gleichzeitig erklärte der Polizist, daß er sich in einem solchen
Fall an die nächsthöhere Instanz wenden und die Medien einschalten
wolle.
Im Grunde wäre die Sachlage nach US-Recht eindeutig.
Ein Kind gilt dort als lebendgeboren, wenn es atmet, sein Herz
schlägt oder es sich bewegt. Somit wären dem ermordeten Jungen der
volle Rechtsschutz und die notwendige medizinische Versorgung
zugestanden.
Bereits im April 2005 brachte eine Mutter in einem Kinderschlachthof
in Florida ein lebendes Kind zu Welt. Das unversorgte Kind starb
trotz
Rettungsversuchen der Mutter.
Zur Rechenschaft gezogen wurde niemand.
Quelle: Kreuz.net 24.08.2006 |
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22.08.2006 |
Über 2.000 Kinder
pro Jahr werden „spät“ abgetrieben
Im vorigen Jahr wurden dem Statistischen Bundesamt
2.220 solcher Fälle gemeldet. 171 Spätabtreibungen wurden erst nach
der 23. Schwangerschaftswoche vorgenommen. Die Dunkelziffer wird von
Vertretern der Ärzteschaft weit höher eingestuft. Der frauenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer (Berlin),
hält dies für einen „unerträglichen Zustand“. In einer
Pressemitteilung begrüßt er das geplante Gipfeltreffen zum Thema
Spätabtreibungen. Am 19. September wollen die Spitzen der Fraktionen
von Union und SPD mit hochrangigen Kirchenvertretern über neue Regeln
für Spätabtreibungen sprechen. Wie Singhammer schreibt, sei im
Koalitionsvertrag sei auf Initiative der Union die vom
Bundesverfassungsgericht 1992 auferlegte Beobachtungs- und
Nachbesserungspflicht im Blick auf den Paragraphen 218 StGB verankert
worden. Ziel müsse es sein, das Gesetz besonders im Blick auf
Spätabtreibungen zu reformieren. Der Union schweben verpflichtende
Beratungsgespräche vor und nach einer vorgeburtlichen Untersuchung vor
sowie eine Bedenkzeit von drei Tagen und bessere Rahmenbedingungen für
ein Leben mit behinderten Kindern. Der Grundsatz, dass eine absehbare
Behinderung allein kein Grund für eine Abtreibung sein dürfe, müsse
gewahrt bleiben.
Quelle: Idea 22.08.2006 |
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Abschied
in Würde - Bestattungspflicht
für alle Embryonen und Feten ab Januar
2006
Bis Dezember
2005 bestand weder für totgeborene oder während der Geburt verstorbene
Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 500 g, noch für Embryonen und
Feten aus Schwangerschaftsabbrüchen eine Bestattungspflicht.
Ab Januar 2006 müssen alle Embryonen und Feten, auch bei einem
Gewicht unter 500 g, auf einem Grabfeld zur Ruhe gebettet werden.
Bestattungen im Einzel- oder Familiengrab können selbstverständlich
weiterhin erfolgen.
Die vom Grundgesetz garantierte Menschenwürde beginnt - nach
mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes - spätestens mit der
Einnistung des befruchteten Eies in die Gebärmutter und wirkt über den
Tod hinaus.
Der Bayerische Landtag sah sich nun in der Pflicht, dieser
Rechtsauffassung Rechnung zu tragen und beschloss die ab Januar 2006
geltende Gesetzesänderung des Bestattungsgesetzes.
Eltern, deren Kind zu klein oder zu krank war, um leben zu können,
oder wenn Eltern sich nicht für ihr Kind entscheiden konnten und sich
für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden, haben ab Januar 2006
mehrere Möglichkeiten:
-
Sie entscheiden
sich für eine Bestattung auf eigene Kosten im Einzel- oder
Familiengrab
-
Wenn das Kind
weniger als 500 g wiegt, kann Ihr Kind in einem Grabfeld
bestattet werden.
Regelungen bei einem
Schwangerschaftsabbruch:
-
Auch hier besteht
die Pflicht zur Zur-Ruhe-Bettung.
-
Sofern die Eltern
keine individuelle Bestattung wünschen, müssen sie sich aber nicht
selber um die weiteren Formalitäten kümmern.
-
Die Verpflichtung
der Zur-Ruhe-Bettung ist in diesen Fällen der Klinik
bzw. dem behandelndem Arzt übertragen.
-
Den Eltern bzw. der
Mutter wird auf Wunsch mitgeteilt, wo sich die Grabstelle des Kindes
befindet, um ihm auch auf der Welt einen Platz zu geben.
-
Nur in den Fällen,
wo "nichts vorhanden ist, was zur Ruhe gebettet werden könnte",
entfällt die Pflicht zur Zur-Ruhe-Bettung.
Welche Regelungen
bei Ihnen vor Ort getroffen wurden, erfahren Sie bei den
Geburtskliniken, Ihrem Arzt, Ihrer Stadt- / Gemeindeverwaltung bzw.
Ihrer Schwangerenberatungsstelle.
Weitere Informationen zum Thema "Glücklose Schwangerschaft".
Quelle:
www.schwanger-in-bayern.de
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