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Abtreibung
 
Betrifft: Mahnwache von Herrn Dr. Josef Preßlmayer

Durch die österreichischen Bischöfe wird der Katholischen Kirche weltweit ein großer Schaden zugefügt. Von Klaus Günter Annen.

Dr. Josef Preßlmayer fastet den 71. Tag vor der Nuntiatur in Wien

Dr. Josef Preßlmayer fastet den 71. Tag vor der Nuntiatur in Wien

 

(kreuz.net) Seit dem 30. August 2010 – es ist heute der einundsiebzigste Tag – fastet und betet Herr Dr. Josef Preßlmayer in Wien vor der Haustüre des Apostolischen Nuntius, Erzbischof Peter Stephan Zurbriggen, in Wien.

Dr. Preßlmayer demonstriert gegen die derzeitige, unhaltbare Situation in Österreich:Die Bischöfe dieses Landes stützen und finanzieren die Arbeit der Vereinigung ‘Aktion Leben Österreich’.

Das ist eine Organisation, die Beratungsscheine für schwangere Mütter ausstellt. Diese Dokumente erlauben es den Müttern ihr ungeborenes Kind töten zu lassen.

Die ‘Aktion Leben Österreich’ gibt außerdem Adressen von Abtreibern weiter und begleitet die Mütter bei der Tötung ihrer Kinder.

Das ist mit der katholischen Lehre nicht vereinbar.

Eine ähnliche Situation hatten wir bis vor einigen Jahren in Deutschland.

Das moralische Prinzip ist einfach: Man darf nichts Schlechtes tun, um damit Gutes zu bewirken.

Im Klartext: Es ist nicht erlaubt, eine schwangere Mutter zur Abtreibung zu führen, um in diesem Zusammenhang eventuell mit einer anderen Mutter ins Gespräch zu kommen, um deren Kind eventuell zu retten.

Der Wiener Nuntius wird zu diesen Zuständen nicht länger schweigen können.

Er ist aufgefordert, dafür zu sorgen, daß die österreichischen Bischöfe die ‘Aktion Leben Österreich’ in Zukunft weder materiell noch ideologisch unterstützen.

Durch diese unhaltbare Situation wird der Katholischen Kirche weltweit ein großer Schaden zugefügt.
 

Quelle: kreuz.net. 20101107
 

 

Dieses Schreiben erhielten:

 

1.  alle Richter des BVerfG in Karlsruhe

2.  z.K.:   alle Politikern im Deutschen Bundestag

3.  z.K.:   alle deutschen Bischöfen

4.  z.K.:   die gesamte deutsche Presse

 

Europäische Bürgerinitiative

ZUM SCHUTZE DES LEBENS UND DER MENSCHENWÜRDE - IN DEUTSCHLAND e.V.

Cestarostraße 2   D-69469 Weinheim

Telefon:  0049(0)6201/292126  Fax:  0049(0)6201/292128

E-Mail:  ebi-d@buergerinitiative.org 

 

 

Herrn

Prof. Dr. Andreas Voßkuhle

Schloßbezirk 3

76131 Karlsruhe

                       

 

 2. November  2010

Betreff:           Abtreibung ist rechtswidrig   

 

Grüß Gott, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Voßkuhle!

 

Am 25.2.1975, 30 Jahre nach Auschwitz, entschieden die Richter des Bundesverfassungsgerichts (1 BvF 1/74),

daß auch das Leben noch nicht geborener Menschen durch das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit geschützt sei.

Die damals von der sozialliberalen Bundestagsmehrheit eingebrachte Neuformulierung des  § 218 ff StGB, welche die Tötung noch nicht geborener Menschen bis zur 12. Schwangerschaftswoche  freigeben wollte, wurde vom BVerfG als grundgesetzwidrig erklärt.

 

Am 28.5.1993, 48 Jahre nach Auschwitz, bestätigten die Richter des Bundesverfassungsgerichts abermals (2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92), daß die Tötung noch nicht geborener Menschen rechtswidrig sei.

Im  Leitsatz 4 des genannten Urteils betonte das BVerfG außerdem: „Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein.“

 

Am 8.6.2010, 65 Jahre nach Auschwitz, bestätigten die Richter des Bundesverfassungsgerichts wiederum, daß die in Deutschland durchgeführte Tötung noch nicht geborener Menschen rechtswidrig sei (1 BvR 1745/06).

 

Mit diesem Hintergrund ist nicht zu verstehen, daß in Deutschland noch immer ein Gesetz exekutiert wird, § 218 ff StGB, welches nach Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts rechtswidrig und demnach verfassungswidrig ist.

 Ein  Gesetz, das rechtswidrig ist,

darf in einem Rechtsstaat nicht angewendet werden.

 

Daher fordert die „Europäische Bürgerinitiative zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde“ die sofortige Aufhebung des § 218 ff StGB wegen Rechtswidrigkeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

Europäische Bürgerinitiative zum Schutze

des Lebens und der Menschenwürde e.V.

   gez. Klaus Günter Annen, 1. Vors.

 

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