
Luxemburg (www.kath.net) Mit einer knappen Mehrheit
stimmte das Parlament in Luxemburg am Dienstag für eine
Legalisierung der aktiven Sterbehilfe. 30 Abgeordnete
befürworteten den Gesetzesentwurf, 26 stimmten dagegen, 3
enthielten sich der Stimme.
Eingereicht wurde der Gesetzesvorschlag
von Jean Huss (Grüne) und Lydie Err (LSAP, Sozialistische
Partei Luxemburg). Ärzte, die Beihilfe zum Selbstmord leisten,
begehen mit dem neuen Gesetz keine Rechtsverletzung mehr.
Außerdem soll ein „testament de vie“ eingeführt werden, in dem
der Wille des Patienten zum Thema Sterbehilfe festgehalten
wird.
Gleichzeitig stimmten alle Abgeordneten
einem Gesetzesentwurf über Palliativmedizin zu. Der Vorschlag
des Abgeordneten Gaston Gibéryen (ADR), die Abstimmung über
die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe von der Tagesordnung
zu streichen, weil sich beide Gesetzesentwürfe widersprechen
würden, war mehrheitlich abgelehnt worden.
Der Erzbischof von Luxemburg, Fernand
Franck, hatte kurz vor Weihnachten 2007 an alle Bürger
appelliert, das Lebensrecht zu achten. Es dürfe nicht zur
Disposition stehen, erklärte er. „Euthanasie ist keine humane
Antwort auf das Leid. Als gesellschaftliches Angebot reißt sie
die Schranken des Lebensschutzes ein und öffnet dem Missbrauch
Tür und Tor.“
Gewolltes Töten kann niemals ein „Recht“
sein, mahnte Franck. Keine Religionsgemeinschaft der Welt
unterstütze das Töten Sterbender im Zeichen der Humanität.
„Ein Konsens diesbezüglich ist notwendig um der Gesellschaft
und ihrer Zukunft selbst willen.“
Quelle:
kath.net 20.02.2008 |