Europäische Bürgerinitiativen

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Sterbehilfe

 
Staatsrechtler erinnert in Sterbehilfe-Diskussion an NS-Zeit


Berlin (KNA) In der Sterbehilfe-Debatte hat der Staatsrechtler Wolfram Höfling dazu gemahnt, den ersten Artikel des Grundgesetzes als Lehre aus der NS-Geschichte zu beachten. «Artikel eins des Grundgesetzes steht für ein Differenzierungsverbot. Er garantiert uns, dass es im Staat keine Instanz geben darf, die über den Zustand des Menschseins entscheiden könne», sagte er am Freitag im Jüdischen Museum in Berlin. Er äußerte sich bei einer Podiumsdiskussion über die Bedeutung der NS-Krankenmorde für die Sterbehilfe-Debatte.

Höfling kritisierte, dass die tabuisierende Kraft des Artikel eins in der Gesellschaft zunehmend schwinde. Unter Juristen komme dann die Frage auf, ob «nicht doch ein wenig gefoltert werden darf». An dieser Stelle müsse an das Grundgesetz als bleibende Antwort auf die NS-Vergangenheit erinnert werden. Vor dem Hintergrund des Grundgesetzes gebe es keinen Grund, die Würde eines Menschen anzufassen.

Die Situation eines Wachkomapatienten sei zunächst ein juristisches Dilemma, so Höfling. Allerdings dürften nicht Dritte über die Würdigkeit dieses Lebenszustandes entscheiden. Der Würde eines Wachkomapatienten entspräche es, ihn weiter zu ernähren.

Quelle: www.hwelt.de 28.4.2009


 

Vorkämpfer der Sterbehilfe

Walter Jens hängt am Leben

 

Früher ist Walter Jens vehement für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe eingetreten - wortgewaltig und mit gewohnt brillantem Geist. Ein Leben ohne intellektuellen Austausch erschien dem Tübinger Professor als allzu schreckliche Qual. Heute kann der 86-Jährige durch seine Demenz nicht mehr lesen, kaum noch reden und selbst einfache Gesten nicht mehr deuten. Und er scheint dieses Leben als lebenswert zu empfinden, sagt seine Frau Inge Jens.
 

Im Interview der Deutschen Presse-Agentur erzählt die 82-Jährige von Zweifeln an der gemeinsamen Patienten-verfügung - und warum sie beim nächsten Asthmaanfall ihres Mannes keine lebens-verlängernden Medikamente mehr zulassen will.

 

Walter Jens und Ehefrau Inge

dpa: Stellen Sie sich oft die Frage, ob Ihr Mann - wenn er könnte - jetzt von Ihnen Hilfe beim Sterben einfordern würde?

Inge Jens: Nicht mehr. Aber das hat mich über Jahre sehr beschäftigt. Ich weiß genau, und es steht Wort für Wort in unserer Patientenverfügung formuliert, dass mein Mann so, wie er jetzt leben muss - unfähig zu schreiben, zu sprechen, zu lesen, überhaupt noch zu verstehen - niemals hat leben wollen. Sein Zustand ist schrecklicher als jede Vorstellung, die er sich wahrscheinlich irgendwann einmal ausgemalt hat. Trotzdem wäre ich im Augenblick nicht fähig, ihm zum Tode zu verhelfen. Diese Patientenverfügung haben wir geschrieben, bevor es soweit war mit der Demenz.

 

Heißt das, die Erfahrungen mit der Krankheit hat Ihr Denken über Sterbehilfe, und vielleicht auch das Ihres Mannes verändert?

Er hat seinen Lebenswillen durch die Demenz nicht verloren. Sein Lebenswille bezieht sich nicht mehr auf sein geistiges Wirken. Er hat sich zu einem biologischen Leben in einem Maße verschoben, wie ich es selbst nicht für möglich gehalten hätte. Genauso sicher, wie wir uns damals waren, dass wir beide so nicht leben wollten, weiß ich heute, dass mein Mann nicht sterben möchte.

 

Wenn man also im Vorfeld gar nicht mit Sicherheit sagen kann, was man etwa als Demenzkranker wirklich will, zweifeln Sie dann inzwischen am Sinn von Patientenverfügungen?

Nein. Ich halte sie für sinnvoll, ich halte es sogar für unumgänglich, dass man sich, solange man noch klaren Geistes ist, mit dieser Frage beschäftigt, und dass man Vorsorge trifft. Und die soll man ehrlich treffen. Und wenn man zu dem Zeitpunkt, zu dem man es aufschreibt, der Meinung ist: Ich will als Dementer nicht leben, dann soll man es aufschreiben. In unserer Patientenverfügung haben wir allerdings eine - wie ich finde - gute Formulierung gefunden, die sagt: "...dann verlange ich, dass alle medizinischen Maßnahmen unterbleiben, die mich am Sterben hindern". Es steht nicht da: Bitte bringt mich um.

 

Ihr Mann kann sich nicht mehr reflektiert äußern. Und trotzdem glauben Sie, dass er sein Leben als lebenswert empfindet. Woher wissen Sie das?

Manchmal redet er noch ein paar Worte: "Bitte, bitte hilf mir." Das kann er noch sagen - angsterfüllt und natürlich doppeldeutig. Es kann bedeuten, hilf mir zu sterben, es kann aber auch heißen, hilf mir zu leben. Er sagt auch oft: "Ich will nicht sterben." Neulich hat er gesagt: "Nicht totmachen, bitte nicht totmachen." Ich bin mir nach vielen qualvollen Überlegungen absolut sicher, dass mich mein Mann jetzt nicht um Sterbenshilfe, sondern um Lebenshilfe bittet.

 

Ist denn aber sein Wille, den er früher mit vollen geistigen Fähigkeiten niedergeschrieben hat, nicht bindender als die wenigen Worte, die er in seinem geistigen Zustand heute sagt?

Darüber habe ich natürlich auch viel nachgedacht. Ich glaube, dass ich ganz gut beurteilen kann, was er wirklich denkt - das heißt, denken tut er überhaupt nichts mehr - was er fühlt, was er möchte. Es gibt nach wie vor Dinge auf dieser Welt, die ihm Freude machen. Er isst mit allergrößtem Vergnügen. Wenn wir hier bei Tisch sitzen, dann fängt er oft schon an zu essen, wenn noch gar nichts auf seinem Teller ist. Das zeigt, dass er das gern tut. Das ist doch kein Todeswunsch, der sich da äußert. Ich sehe: Er leidet nicht, und ich hoffe, dass sein Leben irgendwann friedlich von allein zu Ende geht. Es ist unübersehbar: Er wird immer schwächer.

 

Sie haben vor drei Jahren wortwörtlich die gleiche Patientenverfügung unterschrieben wie ihr Mann. Würden Sie sie heute anders formulieren?

Ich habe überlegt, ob ich meine Patientenverfügung ändern soll. Aber ich glaube, ich lasse es. Denn meine Söhne werden für die Entscheidung zuständig sein, und die wissen, wie ich denke. Und ich vertraue darauf, dass die dann auch meinen Willen richtig interpretieren.

 

Ihr Mann leidet unter schwerem Asthma. Wissen Sie, was sie machen werden, wenn Ihr Mann demnächst einen schweren Asthmaanfall erleiden sollte?

Ich würde auf jeden Fall verhindern, dass er ins Krankenhaus eingeliefert wird. Ich möchte, dass - wenn er sterben soll - er zu Hause sterben kann. Lebensverlängernde Maßnahmen möchte ich nicht, wohl aber möchte ich ihm seine Qual nehmen. Oberste Maxime ist, dass er nicht leidet, egal um welchen Preis. Ob um den Preis des Lebens oder um den Preis des Todes.

 

Haben Sie Angst vor dem Moment, an dem Sie Ihren Mann verlieren?

Mir wird es leicht gemacht. Er ist 86 Jahre alt. Das ist ein Alter, in dem wir auch als Gesunde sterben dürfen. Man hat ihm, als er sehr jung war, gesagt: Älter als 30 werden Sie mit Ihrem Asthma ohnehin nicht. Jetzt ist er 86 geworden, und er hat sich über jedes ihm geschenkte Jahr gefreut. Ich glaube, er wäre mit mir der Meinung, dass sein Leben insgesamt ein gnädiges, ein schönes, ein erfülltes und auch ein freudiges gewesen ist. Und ich weiß, dass sein Tod für ihn eine Gnade sein wird.

Interview: Marc Herwig, dpa

Quelle: http://www.n-tv.de/panorama/kultur/Walter-Jens-haengt-am-Leben-article417892.html

19.Juli 2009

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