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Religion
Die Leichenverbrennung

(aus: Gottesdienstordnung Überlingen; von Pater Hermann Weinzierl)

 

 

Vielen von uns ist es wohl inzwischen schon begegnet, daß in der eigenen Verwandtschaft sich jemand hat einäschern lassen, obwohl er katholisch war. Leider hat auch hier, wie in vielen anderen Bereichen des Lebens, die Amtskirche sich inzwischen dem Zeitgeist angepaßt und die früheren kirchlichen Strafen betreffs der Leichenverbrennung aufgehoben. Darum wird vonseiten der modernen Kirche auch nichts mehr gegen diese Praxis gesagt und getan. Einige von Ihnen haben mich daher schon gefragt, was man denn von katholischer Seite gegen die sich immer mehr verbreitende Leichenverbrennung sagen könne. Weil dieses Thema wohl viele interessieren wird, möchte ich im Rahmen unserer Gottesdienstordnung versuchen, darauf eine knappe Antwort zu geben.

 

I. Die altheidnische Leichenverbrennung
Nach den Forschungen war nicht die Leichenverbrennung, sondern die Erdbestattung die ursprüngliche Bestattungsform bei den Völkern. Die Erdbestattung blieb auch dort, wo die Leichenverbrennung sich durchsetzte, weiter gebräuchlich und löste die Leichenverbrennung fast immer wieder ab. Die Leichenverbrennung entstand wohl zuerst bei Nomadenvölkern aus praktischen Gründen und solchen der Pietät. Die Leiche sollte nicht Feinden in die Hände fallen, sondern in den
Aschenresten mit dem Stamm mit-geführt werden. Von diesen Wandervölkern, die in ihren Eroberungsgebieten als Sieger- u. Herrenvölker erschienen, übernahmen die unterdrückten Völker die Leichenverbrennung als vornehmere Sitte. Bei Völkern primitiver Kulturen wirkte auch die Furcht vor dem Toten mit, bei Völkern höherer Kulturen der Gedanke, das Feuer befreie die Seele, läutere und führe sie zu höherer Daseinsform. Daß bei verschiedenen Völkern die Leichenverbrennung nur an Häuptlingen und Priestern vorgenommen wurde, setzt die Erdbestattung als die ursprünglichere, gewöhnliche Bestattungsform voraus: Der Vornehme erhielt eine außergewöhnliche und teurere Bestattung in der Leichenverbrennung.
Die abscheuliche Sitte der Kremation finden wir also vor allem bei den Heiden und den Israeliten, die der Abgötterei verfallen waren und ihre Söhne durchs Feuer gehen ließen oder diese dem Moloch zu Ehren verbrannten (5. Mose 12,31; Hes. 20,31; 2 Kön 17,17; 16,3; 21,6).


II. Die christliche Erdbestattung
Bei allen christlichen Völkern galt entgegen der heidnischen Sitte der Leichenverbrennung von Anfang an die Erdbestattung als selbstverständlich im Hinblick auf Christi Beispiel. Sie haben mit Vorliebe bei ihren Beerdigungen – in den Katakomben – die Weise nachgeahmt, wie Jesus Christus begraben wurde. Der Leichnam Jesu, in Leinwand eingewickelt und mit Spezereien einbalsamiert, wurde in eine Gruft, in Felsen
ausgehauen, gelegt, und ein Stein verschloß sein Grab (vgl. Mt 27,57-65; Joh 19,38-42). Aber nicht erst die Christen erkannten darin den Willen Gottes; von alters her schon hat das Volk Gottes seine Toten begraben. Im Alten Testament wird öfters erwähnt, daß die Leichenverbrennung dem Herrn ein Greuel ist. So wurde z.B. Moab wegen der Verbrennung der Gebeine des Königs von Edom schwer bestraft (Amos 2,1-3); der Herr selbst begrub dagegen Moses im Tale des Landes Moab (5 Mose 34,6).


Wo das Christentum bei seiner Ausbreitung auf die Leichenverbrennung stieß, überwand es sie als heidnischen Brauch. Unser Vorbild im Leben und Sterben ist Christus. Leben mit Christus, sterben mit Christus, dem Heiland ähnlich sein im Tode, in seinen Armen geborgen sein im Tode, durch ihn auferstehen zur ewigen Seligkeit, das war immer des Christen Wunsch und Streben. Aus dieser Gesinnung heraus hat das junge Christentum mit der Leichenverbrennung überall sofort Schluß gemacht, wo es sie vorfand. Christus ist nach seinem Tode nicht verbrannt, sondern begraben worden. So wollte auch der Christ im Tode seinem göttlichen Meister ähnlich werden und wie er im Schoß der Erde ruhen. Man empfand es als ungereimt und ungehörig, vor einer Aschenurne zu beten: „Ich glaube an Jesus Christus ... gekreuzigt, gestorben und begraben.” Dieses altchristliche Empfinden ist auch heute noch in der Kirche lebendig. Wir Christen wollen im Leben und im Tode dem Beispiel dessen folgen, der den Tod überwunden und ihm seinen Stachel genommen hat. Wir folgen ihm in den Tod und ins Grab und hoffen, daß wir ihm auch zu glorreicher Auferstehung folgen dürfen. Die Leichenverbrennung zerstört diese ganze christliche Vorstellung vom Tod. Christus bezeichnet den Tod öfter als Schlaf. „ Unser Freund Lazarus schläft; aber ich gehe hin, ihn vom Schlafe aufzuwecken” (Jo. 11,11). Ebenso spricht Er vom toten Töchterlein des Jairus: „Weint nicht! Das Mädchen ist nicht tot, es schläft nur!” (Lk 8,52). Auch Paulus gebraucht dieses Bild vom Schlaf der Toten. Er nennt die Toten „Entschlafene” und Christus den „Erstling der Entschlafenen”. Die Urchristen nannten in diesem Sinn die Begräbnisplätze Coemeterien, d.h. Schlafstätten, und die Inschriften auf den Grabstätten sprechen immer wieder von der „Ruhe des Grabes”, vom „Schlummer des Friedens”, von „Schlaf wohl!” u.ä. Noch heute bezeichnen wir die Totenstätten als Friedhöfe, als Orte, wo die Toten im Frieden schlummern; als Gottesäcker, wo die Toten ruhen, um einst wieder zu neuem Leben zu erwachen. Die Schlafenden, die Wiedererwachenden verbrennt man aber doch nicht! Man läßt sie ausruhen von ihren Arbeiten und Mühen. Die Verbrennung der Leichen zerstört brutal diese urchristliche Vorstellung vom Schlummer im Grabe. Der Heiland gebrauchte das Bild vom sterbenden und in Fruchtbarkeit wieder erstehenden Weizenkorn. „Wenn das Weizenkorn in die Erde fällt und stirbt, so bleibt es allein; wenn es aber stirbt, bringt es viele Frucht” (Jo 12,24). Paulus hat diesen Gedanken, dass der Menschenleib gleichsam als Saatkorn in die Erde gesenkt wird, das wohl dort stirbt, aber gestorben wieder zu neuem Leben ersteht, in seinem 1. Korintherbrief (1 Kor 15,42-44) noch weiter ausgeführt: „Gesät wird der Leib in Verweslichkeit, auferstehen wird er in Unverweslichkeit. Gesät wird er in Unehre, auferstehen wird er in Herrlichkeit. Gesät wird er in Schwachheit, auferstehen wird er in Kraft. Gesät wird ein tierischer Leib, auferstehen wird ein geistiger Leib.” Wie hoffnungsfroh ist dieses herrliche Bild vom Samenkorn! Es läßt uns beim Tode eines lieben Angehörigen die Verwesung des Leibes vergessen und richtet unseren Blick auf das frohe Auferstehen, das die Verwesung vollkommen in den Hintergrund drängt. Die Leichenverbrennung zerstört diesen Gedanken. Verbrennen heißt vernichten, säen heißt Leben pflanzen. Niemand verbrennt den Samen und streut die Asche auf den Acker. Zum Säen wählt man die besten Körner, als Saatgut nimmt man nur Edelfrucht. Verbrannt dagegen werden Dinge, die keinen Wert mehr haben, die unnütz geworden sind. Niemandem fällt ein, einen wertvollen Gegenstand oder ein teures Andenken zu verbrennen. So zeigt sich in der Beerdigung der Leichen eine Hochschätzung des menschlichen Leibes, der als würdiges Weizenkorn in Gottes Acker verpflanzt werden soll, während in der Verbrennung eine Minderbewertung und Geringschätzung zum Ausdruck kommt.


III. Die moderne Leichenverbrennung
Unter dem Einfluß von Renaissance und Aufklärung, die eine schwärmerische Rückbesinnung auf das Heidentum mit sich brachte, griff man erst vom 17. Jahrhundert an wieder auf die antike Leichenverbrennung zurück. 1797 und 1799,also zur Zeit der französischen Revolution, machte Frankreich den gescheiterten Versuch einer allgemeinen Einführung der Leichenverbrennung und Abschaffung der Friedhöfe. Von Frankreich aus schwappte seit 1848, wenn auch schwach, eine zweite Welle in verschiedene Länder über. Hauptvertreter waren dort Balzac, Gautier und Bonneau, in Italien Coletti, Morelli und Castiglioni, in England die Ärzte Cobbe und Lord, in Deutschland Jacob Grimm, Vogt und Moleschott. Erst die dritte Welle, die unter Führung der Freimaurerei von Italien ausging, brachte ein stärkeres Anwachsen der Leichenverbrennung. Der bei Eröffnung des Ersten Vatikanischen Konzils in Neapel tagende internationale Freimaurerkongreß beschloß, lebhaft für die Leichenverbrennung zu werben, um die katholische Kirche zu vernichten. Der italienische Freimaurer Castellazzo schrieb 1885: „Die Zivilehe nimmt dem Papst und der Kirche die Familie. Der konfessionslose Laienunterricht nimmt ihnen die heranwachsende Generation. Die bürgerlichen Begräbnisse und die Leichenverbrennung werden ihnen noch den letzten Rest und die letzten Ansprüche beim Tode entreißen. So wird der Fortschritt Papst und Kirche bald vernichtet haben!” Die Freidenker und Freimaurer schwärmen vor allem deswegen für die Leichenverbrennung, weil sie besonders geeignet ist, die von ihnen erwünschte gänzliche Vernichtung des Menschen nach dem Tode zu versinnbildlichen. Der 1869 zu Florenz versammelte internationale medizinische Kongress fasste aus hygienischen Gründen einen ähnlichen Entschluß wie die Freimauerei. In dieser Zeit organisierte sich die Feuerbestattungsbewegung: 1874 „Cremation Society of England”,
1880 „Verein zur Förderung der Feuerbestattung in Paris”, 1882 „Liga aller  Leichenverbrennungsvereine Italiens”, 1887 „Internationale Liga sämtlicher Vereine für Leichenverbrennung”; in Deutschland Zusammenschluß zum „Verband der Feuerbestattungsvereine deutscher Sprache”. Nationale und internationale Feuerbestattungskongresse tagten; Krematorien wurden errichtet (1874 moderne Konstruktion durch Ferdinand Siemens; 1876 Krematorium in Gotha, 1891 Heidelberg, 1892 Hamburg; 1886/87 in Paris beim Pere-Lachaise). Petitionen gingen an Regierungen und Parlamente. 1876 erfolgte die staatliche Regelung in Italien und in Deutschland (zunächst in Sachsen-Coburg-Gotha, später in Baden und Hamburg, zuletzt in Preußen und Bayern), 1889 in Frankreich.


Die vierte Welle setzte unter dem Einfluß der proletarischen Freidenkerbewegung ein, die zusammen mit dem bürgerlichen Liberalismus für die Leichenverbrennung arbeitete und es in Deutschland zu einer Leichenverbrennungsbewegung brachte. 1905 bildete sich der marxistische ,Verein der Freidenker für Feuerbestattung"; er schloß sich 1927 mit der „Gemeinschaft proletarischer Freidenker” zum „Verband für Freidenkertum und Feuerbestattung” zusammen, der im April 1930 den Namen „Deutscher Freidenkenker-Verband” annahm und sich im August 1933 in die „Neue deutsche Bestattungskasse
für Erd- und Feuerbestattung” ohne religiöse Zwangsbestimmungen umwandelte. Seit der Jahrhundertwende verlor die Leichenverbrennung in den katholischen Ländern
Italien und Frankreich ganz an Bedeutung.
 

IV. Obwohl die Leichenverbrennung keinem Dogma direkt widerspricht, hat die Kirche sie
wegen des Gegensatzes zur christlichen Tradition und der in der Leichenver-brennungsagitation vielfach wirksamen antikirchlichen und antireligiösen Propaganda verboten (can. 1203 §1). Die Kremation ist antichristlich, sie ist „ein abscheulicher Missbrauch”, schreibt etwa Leo XIII. (19.5.1886). Ordnet jemand die Verbrennung seines Leichnams an, so ist die Erfüllung dieses Willens unerlaubt, die Beifügung des
Wunsches in Kontrakt oder Testament als nicht geschehen zu betrachten (can. 1203 §2). Der Betreffende kann nicht kirchlich beerdigt werden, falls er kein Zeichen der Reue gegeben hat (can. 1240 §1,5). Auch darf für ihn nur privatim Messe gelesen werden (Sanct-um Officium vom 27.7.1892). Verboten ist, einem Leichen-verbrennungsverein anzugehören (Sanctum Officium vom 19.5.1886). Exequien (Be-gräbnisfeier und Totenmesse) dürfen nur vorgenommen werden, wenn die Leichen-verbrennung durch andere veranlasst wurde und kein Ärgernis entsteht; doch ist dem Geistlichen die Begleitung zum Krematorium verboten.


V. Die für die Leichenverbrennung vorgebrachten Gründe sind nicht stichhaltig
Ästhetisch und psychologisch rechtfertigen die gewaltsame Vernichtung des Körpers durch Feuer und die Erscheinungen dabei den kirchlichen Abscheu vor der Leichenverbrennung (Sanctum Officium vom 19.5.1886 und 19.6.1926). Die Kirche hat Ehrfurcht vor dem durch Christi Blut erlösten, durch die Gnade geheiligten und zur Auferstehung berufenen Leib; sie überläßt mit der Erdbestattung den Zerstörungsprozeß den natürlichen Gesetzen, und die Vorstellung der Verwesung im Grabe verliert viel von dem Grauenhaften durch die christliche Idee des zum Absterben und zu neuer Auferstehung in die Erde gelegten Weizenkorns. Bei zweckmäßig angelegten Friedhöfen liegt keine Gefahr der Verseuchung der Luft, des Grund- od. Trinkwassers vor.
Die Gefahr des Lebendigbegrabenwerdens ist bei der heutigen medizinischen Forschung und Leichenschau äußerst gering und jedenfalls nicht grausiger als die Gefahr des Lebendigverbranntwerdens. Gegen die Leichenverbrennung spricht endlich, dass sie im Gegensatz zur Erdbestattung die Exhumation (Wiederausgrabung einer bestatteten Leiche) zum Zwecke der Nachforschung bei Verbrechen unmöglich
macht.

 

Der Leichenverbrenner sucht nach Schmuck und anderen Wertgegenständen, um sie vor dem Verbrennen zu entfernen. Nach dem Brennvorgang bei ca. 1200 Grad bleiben Knochenreste ; und Zahngold, Plomben und Implantate übrig. Diese werden herausgenommen und die verbleibenden Knochen in einer Mühle zu Staub gemahlen (siehe Bild linke Seite)

 

Es dürfte durch das Gesagte deutlich geworden sein, dass die persönliche Einstellung des Gläubigen zur Leichenverbrennung durchaus nichts Nebensächliches ist. Doch leider sind auch hierin die Feinde der Kirche klüger und konsequenter als die Katholiken unserer Zeit. Sie haben systematisch das Unwesen der Leichenverbrennung propagiert, um damit allmählich den Glauben an die Auferstehung von den Toten zu untergraben — was ihnen wohl schon weitgehend gelungen ist. Bei wie vielen Menschen ist inzwischen die einzig wahre Hoffnung, die uns unser auferstandener Herr gegeben hat — wir werden einst mit ihm auferstehen und mit Leib und Seele an seiner Herrlichkeit teilnehmen — verloren gegangen. Möge sie in dagegen uns immer fester und freudiger werden!

 

 

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